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Sehhilfen: Welche Arten gibt es und wofür werden sie eingesetzt?

Sehhilfen: Welche Arten gibt es und wofür werden sie eingesetzt?

Sehhilfen sind mehr als Brillen und Kontaktlinsen. Je nach Sehproblem, Alltag und medizinischer Situation kommen auch Lupen, Bildschirmlesegeräte, Spezialbrillen oder spezielle Kontaktlinsen infrage. Dieser Ratgeber gibt dir einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Sehhilfen-Arten, ihre Einsatzgebiete und die Kostenübernahme durch Schweizer Krankenkassen. Rund 81 Prozent der Schweizer Bevölkerung zwischen 16 und 74 Jahren tragen heute eine Brille oder Kontaktlinsen [1] – das Spektrum dahinter reicht aber vom klassischen Brillenglas bis zur elektronischen Lupe und deckt sehr unterschiedliche Bedürfnisse ab.

Was sind Sehhilfen?

Sehhilfen sind optische oder elektronische Hilfsmittel, die Fehlsichtigkeiten korrigieren oder eine eingeschränkte Sehkraft unterstützen. Augenoptisch werden sie in zwei grosse Gruppen unterteilt: korrigierende Sehhilfen und vergrössernde Sehhilfen [2]. Korrigierende Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen gleichen Brechungsfehler des Auges aus – also Kurz-, Weit-, Alterssichtigkeit oder Hornhautverkrümmungen. Vergrössernde Sehhilfen kommen dann zum Einsatz, wenn eine Brille oder Kontaktlinsen nicht mehr ausreichen, etwa weil eine Augenerkrankung die zentrale Sehschärfe geschädigt hat [2].

Eine dritte Kategorie bilden funktionelle und Spezialsehhilfen: Sonnenbrillen, Sportbrillen, Arbeitsschutzbrillen oder Bildschirmbrillen erfüllen jeweils einen besonderen Zweck, ohne primär eine medizinische Korrektur zu leisten.

Welche Sehhilfe individuell sinnvoll ist, hängt vom Sehbefund, vom Alltag und von den Vorlieben ab. Eine fachliche Abklärung durch eine Augenärztin oder eine Augenoptikerin schafft Klarheit über die geeignete Lösung.

Welche Arten von Sehhilfen gibt es?

Die wichtigsten Sehhilfen lassen sich in folgende Gruppen einteilen, die in den folgenden Abschnitten vertieft werden:

  • Korrigierende Brillen: Einstärkenbrille, Lesebrille, Gleitsichtbrille, Bifokalbrille – gleichen Fehlsichtigkeiten aus (Myopie, Hyperopie, Astigmatismus, Presbyopie).
  • Kontaktlinsen: Weiche, harte (formstabile), Tages-, Monatslinsen sowie multifokale Linsen – ermöglichen die Korrektur ohne Brille; geeignet für Sport, Beruf und modische Wünsche.
  • Spezialbrillen: Sonnenbrille, Sportbrille, Bildschirmbrille, Schutzbrille – schützen vor UV, Verletzungen und Blendung oder unterstützen die ergonomische Bildschirmnutzung.
  • Vergrössernde Sehhilfen: Lupe, Leselupe, Lupenbrille, Fernrohrlupenbrille – kommen bei reduzierter Sehkraft trotz Brille oder Kontaktlinsen zum Einsatz.
  • Elektronische Sehhilfen: Bildschirmlesegerät, elektronische Lupe, Vorlesegeräte – für stark eingeschränkte Sehkraft, häufig bei Sehbehinderung.

Operative Verfahren wie Laserbehandlungen (LASIK, PRK) oder Linsenimplantate sind keine Sehhilfen im engeren Sinn, können aber für manche Menschen eine Alternative zur Brille oder Kontaktlinse sein. Sie gehören in eine augenärztliche Beratung und werden in diesem Ratgeber nicht weiter behandelt.

Diese Übersicht ist nicht erschöpfend – innerhalb jeder Gruppe gibt es zahlreiche Varianten. Die folgenden Abschnitte gehen auf die wichtigsten Sehhilfen-Arten näher ein.

Was ist eine Brille und wann wird sie eingesetzt?

Die Brille ist die mit Abstand häufigste Sehhilfe in der Schweiz. Mehr als die Hälfte der Brillen- oder Kontaktlinsenträger:innen trägt ausschliesslich eine Brille [1]. Ihre Vorzüge sind klar: einfache Handhabung, kein Eingriff am Auge, individuelle Anpassung an Sehstärke und Stil. Je nach Fehlsichtigkeit kommen verschiedene Brillentypen zum Einsatz:

  • Einstärkenbrille: Korrigiert eine einzelne Sehentfernung – entweder die Ferne (Fernbrille) oder die Nähe (Lesebrille). Typisch bei Kurzsichtigkeit (Myopie) oder Weitsichtigkeit (Hyperopie).
  • Gleitsichtbrille (Mehrstärkenbrille): Ermöglicht stufenloses Sehen in allen Entfernungen. Besonders verbreitet bei Alterssichtigkeit (Presbyopie), die ab etwa dem 40. Lebensjahr beginnt.
  • Bifokalbrille: Klassische Mehrstärkenbrille mit deutlich sichtbarer Trennlinie zwischen Fern- und Nahbereich. Heute weniger gebräuchlich als Gleitsichtbrillen.
  • Computer- oder Bildschirmbrille: Speziell für mittlere Entfernungen (ca. 50–80 cm) optimiert, was die Bildschirmarbeit angenehmer macht.

Brillen werden in der Schweiz von Augenoptikerinnen und Augenoptikern mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis oder einem Bachelor in Optometrie angepasst [3]. Bei der Anpassung werden Sehstärke, Pupillendistanz, Durchblickhöhe und Fassungssitz präzise ermittelt – Faktoren, die für eine optimale Sehkorrektur entscheidend sind.

Wann kommen Kontaktlinsen infrage?

Kontaktlinsen können eine Alternative oder Ergänzung zur Brille sein. Die ersten weichen Kontaktlinsen wurden in der Schweiz patentiert [2]. Sie liegen direkt auf der Hornhaut und bieten eine korrigierende Wirkung ohne sichtbares Gestell. Es gibt zwei Hauptgruppen:

  • Weiche Kontaktlinsen: Aus flexiblen Hydrogel- oder Silikon-Hydrogel-Materialien. Sehr beliebt, weil sie sich gut eingewöhnen lassen und in vielen Varianten erhältlich sind (Tages-, Wochen-, Monats- oder Tauschsystem-Linsen).
  • Formstabile (harte) Kontaktlinsen: Aus festeren Materialien. Sie sind langlebig und liefern oft eine besonders scharfe Sehqualität, brauchen aber eine längere Eingewöhnungszeit.

Spezielle Kontaktlinsen für Mehrstärken-Korrektur (multifokale Linsen) oder für bestimmte Augenformen (z. B. Sklerallinsen bei Keratokonus) sind ebenfalls erhältlich. Kontaktlinsen erfordern eine sorgfältige Hygiene und regelmässige Kontrollen, um Komplikationen wie Hornhautinfektionen oder Bindehautreizungen vorzubeugen. Die Anpassung erfolgt durch eine Kontaktlinsen-Spezialistin oder einen Augenarzt.

Welche Sehhilfen helfen bei besonderen Bedürfnissen?

Neben den klassischen korrigierenden Sehhilfen gibt es zahlreiche Spezialprodukte, die für bestimmte Situationen entwickelt wurden:

  • Sonnenbrillen schützen die Augen vor UV-Strahlung und Blendung. Wichtig ist eine CE-Kennzeichnung und Konformität mit der Norm DIN EN ISO 12312-1; die Tönung allein sagt nichts über den UV-Schutz aus.
  • Sport- und Schutzbrillen sind speziell stossfest gebaut und werden in Bereichen wie Radfahren, Skifahren, Schiessen oder im Handwerk getragen.
  • Bildschirmbrillen (auch Computerbrillen genannt) sind optisch auf die typische Bildschirm-Distanz optimiert, was insbesondere für Personen über 40 mit beginnender Alterssichtigkeit hilfreich sein kann.
  • Polarisationsbrillen filtern reflektiertes Licht und sind beim Autofahren, Angeln oder am Wasser besonders nützlich.
  • Prismenbrillen korrigieren das Schielen oder Stellungsfehler der Augen. Sie werden ärztlich verordnet.

Für die meisten dieser Spezialbrillen lässt sich zusätzlich die individuelle Sehstärke einarbeiten – ein wichtiger Punkt für Menschen mit bestehender Korrektur.

Was sind vergrössernde Sehhilfen?

Vergrössernde Sehhilfen kommen zum Einsatz, wenn Brillen oder Kontaktlinsen die Sehkraft nicht ausreichend wiederherstellen können – etwa bei altersbedingter Makuladegeneration, diabetischer Retinopathie oder anderen Erkrankungen, die die Netzhaut oder den Sehnerv betreffen [2, 4]. In solchen Fällen geht es nicht mehr um die Korrektur eines Brechungsfehlers, sondern um eine optische oder elektronische Vergrösserung des Bildes, damit die verbleibende Sehfähigkeit besser genutzt werden kann.

Zu den wichtigsten Hilfsmitteln zählen:

  • Lupenbrillen mit erhöhter Sehstärke (binokulares Sehen mit bis zu dreifacher Vergrösserung; stärkere Modelle in der Regel nur für ein Auge angepasst) [2]
  • Hand-, Stand- oder Taschenlupen mit optionaler LED-Beleuchtung
  • Fernrohrlupenbrillen für stärkere Vergrösserungen oder berufliche Anwendungen
  • Elektronische Sehhilfen wie mobile elektronische Lupen oder stationäre Bildschirmlesegeräte mit Kontrast- und Vergrösserungsfunktion [4]
  • Filterbrillen (Kantenfilter) zur Kontrast- und Blendungsoptimierung bei bestimmten Augenerkrankungen

Vergrössernde und elektronische Sehhilfen sind erklärungsbedürftiger als eine normale Brille – die Eingewöhnung kann Wochen dauern. Eine sorgfältige Anpassung durch eine spezialisierte Optikerin oder einen Augenarzt mit Erfahrung in Low-Vision-Beratung ist hier besonders wichtig. In der Schweiz beraten dazu spezialisierte Low-Vision-Stellen sowie der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband (SBV).

Was kosten Sehhilfen ungefähr?

Die Preisspannen für Sehhilfen sind in der Schweiz breit – sie hängen stark von Anbieter, Glasqualität, Beschichtungen und gewählter Fassung ab. Die folgenden Richtwerte geben eine grobe Orientierung:

  • Komplettbrille mit Sehstärke (Einstieg): ab ca. CHF 50–100, mit Basis-Fassung, einfachen Gläsern und ohne Premium-Beschichtungen.
  • Komplettbrille Mittelklasse: ca. CHF 200–500, mit Markenfassung und Standard-Gläsern mit Entspiegelung und Hartschicht.
  • Premium-/Designer-Brille: ab ca. CHF 600–1'500+, mit Designer-Fassung, hochwertigen Gläsern und hochbrechenden Materialien.
  • Kontaktlinsen (Monatslinsen): ca. CHF 30–80 pro Monat, je nach Material, Anpassung und Marke.
  • Kontaktlinsen (Tageslinsen): ca. CHF 30–60 pro Monat, je nach Anzahl Tragetage pro Monat und Marke.
  • Lupen, einfache Leselupen: ca. CHF 20–150, je nach Vergrösserung, Beleuchtung und Materialqualität.
  • Lupenbrillen und Fernrohrlupenbrillen: ab ca. CHF 200–1'000+, je nach Anpassung, Vergrösserung und individueller Sehstärke.
  • Elektronische Lupen und Bildschirmlesegeräte: ab ca. CHF 500–4'000+, je nach Bildschirmgrösse, Funktionsumfang und Mobilität.

Die Werte verstehen sich als Orientierung, nicht als Preiszusage. Beim Optikfachgeschäft erhältst du einen konkreten Kostenvoranschlag, der deine individuelle Sehstärke und gewünschte Ausstattung berücksichtigt. Bei Lupenbrillen und elektronischen Sehhilfen für Sehbehinderte können IV oder AHV einen Teil der Kosten übernehmen – siehe folgender Abschnitt.

Welche Kosten übernimmt die Schweizer Krankenkasse?

Die Kostenübernahme für Sehhilfen ist in der Schweiz über die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) geregelt, herausgegeben vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) [5]. Die Grundversicherung übernimmt Sehhilfen für Erwachsene seit 2011 grundsätzlich nicht mehr – es gibt jedoch Ausnahmen für Kinder und Jugendliche sowie für bestimmte medizinische Situationen. Seit 1. Juli 2024 wurde die MiGeL-Position 25 für Sehhilfen revidiert und unter anderem um das Myopie-Management für unter 21-Jährige erweitert [5, 6].

Die wichtigsten Situationen im Überblick:

  • Kinder/Jugendliche unter 18: Die Grundversicherung kann jährlich Beiträge leisten (MiGeL 25.01.01.00.1); dafür ist ein ärztliches Rezept nötig.
  • Erwachsene ohne medizinische Indikation: Meist keine Übernahme; die jeweilige MiGeL-Position sollte geprüft werden.
  • Erwachsene mit Krankheits-/OP-bedingter Sehveränderung: Eine anteilige Beteiligung ist möglich (MiGeL 25.02.01.00.1); dafür sind eine ärztliche Verordnung und erfüllte MiGeL-Kriterien nötig.
  • Spezialfälle (Keratokonus, Hornhauterkrankungen, Iris-Defekte): Eine höhere Beteiligung ist möglich (MiGeL 25.02.02 / 25.02.03); nötig sind eine ärztliche Verordnung und eine klare medizinische Indikation.
  • Myopie-Management (bis 21. Altersjahr, seit 1.7.2024): Eine anteilige Beteiligung ist möglich (MiGeL 25.02.04.00.1); nötig ist eine fachärztliche Verordnung mit Angaben zu axialer Augenlänge und Progression.
  • Zusatzversicherung: Eine Beteiligung ist je nach Police möglich; die Bedingungen der eigenen Versicherung sollten geprüft werden.
  • Sehbehinderung / Low Vision: Eine Beteiligung durch IV oder AHV ist möglich; empfehlenswert ist eine vorgängige Abklärung mit der Versicherung.

Wichtig: Die konkreten Beträge, Geltungsdauer und Voraussetzungen sind in der aktuellen MiGeL-Fassung beim BAG hinterlegt und werden periodisch angepasst [5]. Vor dem Kauf lohnt sich daher immer eine direkte Klärung mit der eigenen Krankenkasse oder dem Optikfachgeschäft. Bei vergrössernden und elektronischen Sehhilfen für Menschen mit Sehbehinderung übernehmen in vielen Fällen die Invalidenversicherung (IV) oder die AHV einen wesentlichen Teil der Kosten – auch hier ist eine vorgängige Abklärung empfehlenswert.

Wie finde ich die passende Sehhilfe?

Welche Sehhilfe für dich die richtige ist, hängt vom Sehbefund, deinem Alltag und deinen persönlichen Vorlieben ab. Folgende Schritte helfen bei der Entscheidung:

  • Sehtest als erste Grundlage: Eine genaue Bestimmung der aktuellen Sehleistung ist die Basis. Augenoptiker:innen führen Sehtests häufig kostenlos durch.
  • Augenärztliche Abklärung bei Verdacht auf Erkrankung: Wenn sich die Sehleistung schnell verschlechtert, sind Schmerzen, Doppelbilder oder Blitze auftreten, ist eine augenärztliche Untersuchung sinnvoll.
  • Alltag analysieren: Wie häufig liest du? Wie viel Zeit verbringst du am Bildschirm? Treibst du Sport? Diese Faktoren beeinflussen, welche Sehhilfen sinnvoll sind.
  • Mehrere Lösungen vergleichen: Brille, Kontaktlinsen oder eine Kombination aus beidem – oft ist die beste Lösung individuell.
  • Beratung in Anspruch nehmen: Augenoptikerinnen und Augenoptiker bieten meist umfangreiche Beratung an, gerade auch zu Spezialsehhilfen oder Bildschirmbrillen.

Wer mit deutlich reduzierter Sehkraft lebt oder Hilfsmittel wie Lupenbrillen oder elektronische Sehhilfen benötigt, sollte sich an spezialisierte Anbieter wenden – Low-Vision-Beratung erfordert besondere Erfahrung.

Welche Missverständnisse rund um Sehhilfen gibt es?

Rund um Brillen und Kontaktlinsen kursieren immer wieder Aussagen, die in der Augenoptik so nicht haltbar sind. Drei besonders verbreitete Annahmen lohnen einen genaueren Blick:

  • "Eine Brille macht die Augen schlechter": Diese Annahme ist verbreitet, aber falsch. Eine korrekt angepasste Brille belastet die Augen nicht, sondern entlastet sie. Wer eine Brille braucht, sie aber nicht trägt, sieht zwar nicht "schlechter" im Sinne einer Augenschädigung – die Augen werden aber überanstrengt, was zu Kopfschmerzen oder Müdigkeit führen kann.
  • "Lesebrillen aus dem Drogeriemarkt sind genauso gut wie eine angepasste Brille": Fertig-Lesebrillen haben in beiden Gläsern dieselbe Stärke und werden nicht individuell zentriert. Bei leichten Unterschieden zwischen den Augen oder kleinen Korrekturen können sie kurzfristig hilfreich sein, ersetzen aber keine fachliche Anpassung – gerade bei längerem Tragen.
  • "Augentraining ersetzt eine Brille": Hierzu ist die wissenschaftliche Evidenz dünn. Bestimmte Funktionsstörungen (z. B. Konvergenzschwäche) lassen sich durch fachlich angeleitetes Sehtraining unterstützen, klassische Fehlsichtigkeiten wie Kurzsichtigkeit oder Alterssichtigkeit aber nicht "wegtrainieren". Bei solchen Versprechen lohnt sich kritische Distanz.

Auf truVuna findest du Optikerinnen und Optiker in deiner Region. Du kannst Profile, Angebote und Bewertungen vergleichen und einen Anbieter auswählen, der zu deinen Bedürfnissen passt – ob für eine klassische Brille, Kontaktlinsen oder eine vergrössernde Sehhilfe.

Häufig gestellte Fragen

Welche Sehhilfe ist für mich die richtige? Die geeignete Sehhilfe hängt von deinem Sehbefund und deinem Alltag ab. Wer eine leichte Fehlsichtigkeit hat, ist mit einer Einstärkenbrille meist gut versorgt. Ab dem 40. Lebensjahr beginnt häufig die Alterssichtigkeit, hier kommt eine Gleitsichtbrille oder Lesebrille infrage. Kontaktlinsen sind eine Alternative für sportlich Aktive oder modische Wünsche. Eine fachliche Beratung beim Optiker schafft Klarheit.

Was kosten Sehhilfen ungefähr? Die Preisspannen sind breit. Eine Komplettbrille mit Sehstärke startet bei den grossen Schweizer Ketten ab etwa CHF 50–100 (Einstiegs-Modelle), eine Standardbrille mit Beschichtungen liegt typischerweise bei CHF 200–500, Premium- und Designer-Modelle bei CHF 600 bis 1'500 und mehr. Kontaktlinsen kosten je nach System monatlich ca. CHF 30–80. Lupen und vergrössernde Sehhilfen reichen von rund CHF 20 für einfache Modelle bis CHF 4'000+ für stationäre Bildschirmlesegeräte. Eine genaue Auskunft gibt das Optikfachgeschäft im Kostenvoranschlag.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Sehhilfen? Die obligatorische Grundversicherung übernimmt Sehhilfen für Erwachsene nur in bestimmten medizinischen Situationen (z. B. krankheits- oder OP-bedingte Sehveränderungen, Hornhauterkrankungen). Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre können mit ärztlichem Rezept Beiträge erhalten, ebenso seit Juli 2024 Personen bis zum 21. Altersjahr im Rahmen des Myopie-Managements. Die genauen Konditionen sind in der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) des Bundesamts für Gesundheit geregelt; eine Klärung mit der eigenen Krankenkasse vor dem Kauf ist sinnvoll.

Was sind vergrössernde Sehhilfen? Vergrössernde Sehhilfen wie Lupen, Lupenbrillen oder elektronische Lesegeräte kommen zum Einsatz, wenn Brille oder Kontaktlinsen die Sehkraft nicht mehr ausreichend wiederherstellen können – etwa bei altersbedingter Makuladegeneration oder Schädigung des Sehnervs. Sie ermöglichen es, mit der verbleibenden Sehfähigkeit lesen, fernsehen oder Hobbys ausüben zu können.

Brauche ich eine Bildschirmbrille? Eine Bildschirmbrille ist sinnvoll, wenn du viel Zeit am Computer verbringst und am Ende des Tages müde Augen, Kopfschmerzen oder Konzentrationsschwierigkeiten bemerkst. Sie ist speziell auf die typische Bildschirm-Distanz (ca. 50–80 cm) optimiert. Besonders bei beginnender Alterssichtigkeit kann eine Bildschirmbrille den Komfort am Arbeitsplatz spürbar verbessern.

Quellen

[1] OPTIKSCHWEIZ (2025): Sehen Schweiz 2025 / Erhebung zum Sehverhalten in der Schweizer Bevölkerung. NIQ-GfK-Report 2025. https://www.optikschweiz.ch/presse/

[2] augeninfo.de (Berufsverband der Augenärzte Deutschlands, BVA): Vergrössernde Sehhilfen – Patientenbroschüre. https://augeninfo.de/patbrosch/vergr_sehh.html

[3] OPTIKSCHWEIZ – Fachverband für Augenoptik und Optometrie: Augenoptik – Berufsbild und Beratungsstandards. https://www.optikschweiz.ch/augenoptik/

[4] Schweizer Optik (Fachpublikation): Elektronische Sehhilfen – Übersicht und Anwendung. https://www.schweizer-optik.de/de/wissen/produkte-technik/elektronische-sehhilfen-521/

[5] Bundesamt für Gesundheit (BAG): Anhang 2 der KLV – Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL), MiGeL-Position 25 Sehhilfen, Ausgabe 1. Juli 2024. https://www.bag.admin.ch/dam/de/sd-web/PzXnAvVw6QyP/migel-aenderungen-01072024.pdf

[6] OPTIKSCHWEIZ – Merkblatt W11: KVG-Beiträge an Brillengläser und Kontaktlinsen (offizielles Verbandsmerkblatt zur MiGeL). https://optikschweiz.ch/wp-content/uploads/2024/02/W11-OS_Info-KVG.pdf

[7] DOZ-Verlag / SBAO / OPTIKSCHWEIZ: Schweizer Krankenkassen bezuschussen Myopie-Management – Aufnahme von Myopie-Gläsern und -Kontaktlinsen in die MiGeL. https://www.doz-verlag.de/news/was-die-aufnahme-von-myopie-management-schweizer-migel-bedeutet

[8] comparis.ch: Zahlt die Grundversicherung Brille und Kontaktlinsen? (zur orientierenden Einordnung der Versicherungs-Praxis aus Konsumentensicht). https://www.comparis.ch/krankenkassen/leistungen/brille

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